Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

„Wohnhäuser Tulpenplatz“

Foto: © Pixabay

Bebauungsplan Nr. 88 „Wohnhäuser Tulpenplatz“

Aufstellungsbeschluss vom 22.06.2021

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 folgenden Beschluss gefasst:

„Für den Bereich Tulpenplatz wird ein Bebauungsplan gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit
§ 13 a BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke: Flur 37, Flurstücke 411, 1265 und 1275.

Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden: durch die Kölner Straße
Im Süden: durch die Straße Butterberg
Im Westen: durch den Heideweg
Im Osten: durch den Tulpenweg

Ein Übersichtsplan ist beigefügt.

Die Vorhabenträgerin trägt die Kosten.

Vor Beschlussfassung wird entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit
zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben. Entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 3 BauGB wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.“


Der Beschluss des Rates vom 22.06.2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.


Kierspe, 28.06.2021


Olaf Stelse
Bürgermeister