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„Wohngebäude Am Berg“

Foto: © Pixabay

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 „Wohngebäude Am Berg“

Aufstellungsbeschluss vom 21.09.2021

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 gemäß §§ 2 und 10 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) sowie § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den zurzeit gültigen Fassungen den Bebauungsplan Nr. 0067/1 -8- „Kalberkamp“, 9.Änderung mit Begründung als Satzung beschlossen.Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 21.09.2021 folgenden Beschluss gefasst:

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 29 „Wohngebäude Am Berg“
wird gemäß § 12 BauGB eingeleitet. Grundlage ist der von den Vorhabenträgern zu erarbeitende und mit der Stadt Kierspe abzustimmende Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie des Durchführungsvertrages.

Das Plangebiet umfasst das Flurstück 11, Flur 20 in der Gemarkung Kierspe.
Eine Übersicht über das Plangebiet ist beigefügt.

Vor Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.

Die Kostentragung durch die Vorhabenträger ist im Durchführungsvertrag zu regeln.

Der Beschluss des Rates vom 21.09.2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.



Kierspe, 28.09.2021



Olaf Stelse
Bürgermeister