„Tiny-Houses Belkenscheid“
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Vorhabenbezogner Bebauungsplan Nr. 28 „Tiny-Houses Belkenscheid“
Erneuter Aufstellungsbeschluss vom 29.03.2022
Eine Übersicht über das Plangebiet ist beigefügt.
Vor Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Beteiligung der Bürger, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
Die Kostentragung durch den Vorhabenträger ist im Durchführungsvertrag zu regeln.
Der Übersichtsplan kann mit Begründung für die Dauer von mindestens einem Monat gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingesehen werden. Die nach § 4 BauGB zu Beteiligenden werden benachrichtigt.
Der Planbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die Einsichtnahme und die Abgabe von Stellungnahmen ist in der Zeit
vom 19.04.2022- 20.05.2022
möglich.
Der vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „Tiny Houses Belkenscheid“ liegt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, für Personen ohne Internetzugang zur Veröffentlichung im gleichen Zeitraum beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
öffentlich aus.
Es wird Gelegenheit zu Äußerungen und Erörterungen gegeben. Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse: plnngkrspd vorgebracht werden. Weiterhin können Sie Ihre Stellungnahme über das Formular übermitteln.
Beim Betreten des Rathauses ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind.
Gemäß § 2 und § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) kann die Auslegung zur Einsichtnahme der Satzung durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
Kontaktmöglichkeiten
Aufstellungsbeschluss vom 22.06.2021
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 folgenden Beschluss gefasst:
„Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „Tiny-Houses Belkenscheid“ wird gemäß § 12 BauGB eingeleitet. Grundlage ist der von den Vorhabenträgern zu erarbeitende und mit der Stadt Kierspe abzustimmende Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie des Durchführungsvertrages.
Eine Übersicht über das Plangebiet ist beigefügt.
Vor Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
Die Kostentragung durch die Vorhabenträger ist im Durchführungsvertrag zu regeln.“
Der Beschluss des Rates vom 22.06.2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Kierspe, 28.06.2021
Olaf Stelse
Bürgermeister