„Wohnanlage Haunerbusch“
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 30 „Wohnanlage Haunerbusch“
Einleitungsbeschluss vom 14.02.2023
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 14.02.2023 folgenden Beschluss gefasst:
„Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 „Wohnanlage Haunerbusch“
wird gemäß § 12 BauGB eingeleitet. Grundlage ist der von den Vorhabenträgern zu erarbeitende und mit der Stadt Kierspe abzustimmende Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie des Durchführungsvertrages.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 97, 98 und 479 (teilweise) der Flur 36 in der Gemarkung Kierspe.
Eine Übersicht über das Plangebiet ist beigefügt.
Vor Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Bürgerbeteiligung als intensive Beteiligung der Bürger gemäß den Richtlinien der Stadt Kierspe zur Regelung des Verfahrens der Bürgerbeteiligung und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
Die Kostentragung durch den Vorhabenträger ist im Durchführungsvertrag zu regeln.“
Der Übersichtsplan mit Begründung kann für die Dauer von mindestens einem Monat in der Zeit vom
vom 08.03.2023 bis 11.04.2023.
beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 26, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingesehen werden. Die nach § 4 BauGB zu Beteiligenden werden benachrichtigt.
Kierspe, 23.02.2023
Olaf Stelse
Bürgermeister