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„Am Finkenschlag“

Foto: © Pixabay

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 „Am Finkenschlag“

Einleitungsbeschluss vom 19.09.2023

Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 folgenden Beschluss gefasst:
„Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 „Am Finkenschlag“ wird gemäß § 12 BauGB eingeleitet. Grundlage ist der von dem Vorhabenträger zu erarbeitende und mit der Stadt Kierspe abzustimmender Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie ein Durchführungsvertrag.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 101 der Flur 37 in der Gemarkung Kierspe. Der Lageplan sowie die Darstellung der Sachlage ist angefügt.
Vor Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
Die Kostentragung für das Bauleitplanverfahren durch den Vorhabenträger ist im Durchführungsvertrag zu regeln.“

Planungsziel ist, dem Antragsteller die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des geplanten Wohnhauses zu schaffen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 „Am Finkenschlag“ liegt zwischen den Straßen „Füllenfeld“ (nördlich), „Im Hofe“ (südwestlich) und „Am Finkenschlag“ (östlich). Das Plangebiet umfasst das Flurstück 101 der Flur 37.


Das Planungskonzept zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann in dem Zeitraum

vom 02.10.2023 bis einschließlich 02.11.2023

im Rathaus der Stadt Kierspe, Zimmer 26, Springerweg 21, 58566 Kierspe, während der Dienststunden

montags bis freitags
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
mittwochs
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

eingesehen werden.

Während des vorgenannten Zeitraumes können Stellungnahmen elektronisch übermittelt oder aber auch bei Bedarf auf anderem Wege abgegeben werden.
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Falls eine Stellungnahme auf elektronischem Wege nicht erfolgen kann, kann dies schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe, im Sachgebiet Planen und Bauen erfolgen.