Wirtschaftswegenetzkonzept
Foto: © Bockermann & Fritze
Ziel des Konzeptes ist es, ein zukunftsfähiges und bedarfsgerechtes Wegenetz zu erhalten, das die Interessen der unterschiedlichen Nutzergruppen berücksichtigt und der Entwicklung des gemeindlichen Freiraumes dient.
Im Auftrag der Stadt Kierspe hat ein Projektteam der Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH aus Enger ein ländliches Wegenetzkonzept für den Außenbereich des gesamten Stadtgebietes erarbeitet.
Ländliche Wege unterliegen einer vielfältigen Nutzung und erfüllen somit verschiedene Funktionen und Aufgaben. Auch Natur und Landschaftselemente sind zu berücksichtigen. Ihre Bedeutung hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Längst ist nicht mehr nur landwirtschaftlicher Verkehr im Außenbereich unterwegs. Die Wege erschließen einzelne Wohnhäuser und werden für die wachsendenden Freizeitaktivitäten im Bereich Tourismus von Radfahrern, Wanderern oder Reitern genutzt.
Ziel des Konzeptes ist es, ein zukunftsfähiges und bedarfsgerechtes Wegenetz zu erhalten, das die Interessen der unterschiedlichen Nutzergruppen berücksichtigt und der Entwicklung des gemeindlichen Freiraumes dient.
Die Erstellung des Wegenetzkonzeptes wurde gem. den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung sowohl mit EU-Mitteln als auch mit Haushaltsmitteln des Landes und des Bundes gefördert.
Die Erarbeitung des ländlichen Wegenetzkonzeptes erfolgte in zwei Stufen. Zuerst mussten alle Wegeabschnitte erfasst und ihr IST-Zustand analysiert werden. Danach wurde das SOLL-Konzept in einem mehrstufigen gemeinsamen Abstimmungsprozess mit der Projektgruppe entwickelt. Im Rahmen der Bestandsdatenerfassung wurde die Netzstruktur im Mai und Juni durch einen Straßenbautechniker fachlich begutachtet.
Der Leitfaden zur Erarbeitung ländlicher Wegekonzepte des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW erläutert die Kategorisierung wie folgt:
- Kategorie A:
klassifiziertes Straßennetz inkl. Gemeindestraßen; maßgebliches Verkehrsmittel: allgemeiner KFZ-Verkehr - Kategorie B:
Multifunktionale Wege, d.h. für den Radverkehr, land- und forstwirtschaftlichen (luf) Verkehr und / oder den eingeschränkten KFZ-Verkehr sowie den Radverkehr; Maßgebliche Funktion: Sicherung kleinräumiger Verbindungen und Erschließung; maßgebliche Verkehrsmittel: Radverkehr, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr, Anliegerverkehr; Indizien für diese Kategorie-Einteilung: regelmäßig angefahrene Ziele im Außenbereich, z.B. land- und forstwirtschaftlich Betriebe, öffentliche Ver- und Entsorgungsanlagen, touristische Ziele etc. zusätzlich alle Radrouten/-wege (Verbindungswege gem. RLW) - Kategorie C:
Wege zur Sicherstellung land- und forstwirtschaftlich Verbindungen oder Erschließung ganzer Bewirtschaftungsblöcke; maßgeblicher Verkehr: land- und forstwirtschaftlicher Verkehr (Hauptwirtschaftswege oder Wirtschaftswege gem. RLW) - Kategorie D:
Untergeordnete Wege mit Bedeutung für Fußgänger, d.h. Wege, die grundsätzlich der Erschließungssicherung von kleineren Feldblöcken dienen oder dienen könnten und über die regelmäßig Fußgänger laufen oder Wanderrouten; maßgeblicher Verkehr: Fußgänger u. land- und forstwirtschaftlicher Verkehr (Wirtschaftswege gem. RLW) - Kategorie E:
Wege mit untergeordneter Erschließungsfunktion, z.B. zu kleineren Feldblöcken für einzelne Anlieger, kein unmittelbares öffentliches Interesse; maßgebliches Verkehrsmittel: land- und forstwirtschaftlicher Verkehr (Wirtschaftswege gem. RLW) - Kategorie F:
Erschließungswege, die Einzelinteressen dienen; alle Verkehrsarten, aber nur in geringer Menge, z.B. Zufahrten zu einzeln gelegenen Wohnhäusern ohne land- und forstwirtschaftliche Bedeutung, Windkraftanlagen, Scheunen etc. - Kategorie G:
im Netzzusammenhang weniger wichtige Wege, die ausschließlich der Feinverteilung innerhalb eines Feldblocks dienen oder zur Gewährleistung einer funktionierenden Verbindung bzw. Erschließung von geringer oder keiner Bedeutung sind. - Kategorie H:
nicht mehr vorhandene oder genutzte Wege - Kategorie I:
reine Fuß-, Reit- bzw. Radwege, die als selbständige Wege für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr nicht nutzbar sind (sonstige Wege gem. RLW)