Lärmaktionsplanung
Auf der Grundlage von Lärmkarten werden Lärmaktionspläne aufgestellt, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Lärmaktionspläne enthalten konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung. Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.
Umgebungslärm, insbesondere Verkehrslärm ist ein großes Umweltproblem. Deutschlandweit sehen sich über 60 % der Menschen durch Lärm belästigt. Lärm wirkt sich nicht nur auf das Gehör aus, sondern gilt als potenzieller Stressfaktor und kann die Gesundheit gefährden.
Der Lärmaktionsplan nach EG-Umgebungslärmrichtlinie stellt ein strategisches Planwerkzeug dar, welches Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung aufzeigt.
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Lärmaktionsplanung
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei infrastrukturellen und anderen Planungen berücksichtigt sowie Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes NRW.
4. Runde Lärmaktionsplanung für Kierspe
Für die Überarbeitung des Lärmaktionsplanes ist die Stadt Kierspe zuständig. Die konkrete Planung, Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen obliegt dem Straßenbaulastträger. Da in Kierspe ausschließlich Landes- und Bundesstraßen gemäß der Lärmkartierung betroffen sind, ist hier Straßen NRW als Straßenbaulastträger zuständig.
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgesehen, die in zwei Phasen aufgeteilt ist.
Ihre Anregungen, Vorschläge und Hinweise
1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 18.04.2024 bis 30.05.2024
Die Stadt Kierspe bietet Ihnen in dieser 1. Phase die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. In Kierspe sind folgende Bereiche betroffen:
- an der B54 ab Tannenbaum Richtung Meinerzhagen bis Stadtgrenze
- an der B237 bis Einmündung L528
- an der L528 bis Einfahrt Am Hedberg/ Auf dem Kiss
Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung, die Sie im Umgebungslärmportal NRW finden.
Grundsätzlich kann jede Person oder Einrichtung Stellungnahmen zu der Lärmaktionsplanung abgeben und sich so beteiligen. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein.
Stellungnahmen können in dem Zeitraum vom 18.04.2024 bis zum 30.05.2024 abgegeben werden.
Dies kann über das Kontaktformular auf der Webseite der Stadt Kierspe, per Mail an pstkrspd, schriftlich an Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe oder persönlich während der Dienststunden
montags - freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
zusätzlich mittwochs von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
im Rathaus der Stadt Kierspe, Zimmer 24, erfolgen.
Ebenso kann die Abgabe einer Stellungnahme digital im Beteiligungsportal NRW vorgenommen werden.
Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.
In einigen Monaten findet hier die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und bekannt gegeben.
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Kasper, Herrn Feltens oder Herrn Laatsch.
2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 12.06.2024 bis 12.07.2024
Die in der ersten Phase eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden ausgewertet und in den Entwurf eingearbeitet.
Den neuen Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie den Link zur Lärmkarte finden Sie unten. Darüber hinaus liegt der Entwurf während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Kierspe, Zimmer 46, Springerweg 21, 58566 Kierspe zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit gegebenen, Anregungen, Stellungnahmen oder Hinweise zur Lärmaktionsplanung in der Zeit
vom 12.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024
bei der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe oder per Mail an post@kierspe.de abzugeben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Kasper, Herrn Feltens oder Herrn Laatsch.
Beschlossener Lärmaktionsplan
Der Lärmaktionsplan der Stadt Kierspe wurde am 15.07.2024 beschlossen.