Lärmaktionsplanung
Auf der Grundlage von Lärmkarten werden Lärmaktionspläne aufgestellt, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Lärmaktionspläne enthalten konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung. Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.
Umgebungslärm, insbesondere Verkehrslärm ist ein großes Umweltproblem. Deutschlandweit sehen sich über 60 % der Menschen durch Lärm belästigt. Lärm wirkt sich nicht nur auf das Gehör aus, sondern gilt als potenzieller Stressfaktor und kann die Gesundheit gefährden.
Der Lärmaktionsplan nach EG-Umgebungslärmrichtlinie stellt ein strategisches Planwerkzeug dar, welches Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung aufzeigt.
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Lärmaktionsplanung
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei infrastrukturellen und anderen Planungen berücksichtigt sowie Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes NRW.
4. Runde Lärmaktionsplanung für Kierspe
Für die Überarbeitung des Lärmaktionsplanes ist die Stadt Kierspe zuständig. Die konkrete Planung, Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen obliegt dem Straßenbaulastträger. Da in Kierspe ausschließlich Landes- und Bundesstraßen gemäß der Lärmkartierung betroffen sind, ist hier Straßen NRW als Straßenbaulastträger zuständig.
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgesehen, die in zwei Phasen aufgeteilt ist.
Ihre Anregungen, Vorschläge und Hinweise
1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 18.04.2024 bis 30.05.2024
2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 12.06.2024 bis 12.07.2024
Beschlossener Lärmaktionsplan
Der Lärmaktionsplan der Stadt Kierspe wurde am 15.07.2024 beschlossen.

