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Denkmäler

Foto: © Stadt Kierspe

Denkmäler dokumentieren die Geschichte einer Stadt, sie erklären und belegen die historische Entwicklung. Vielfach zeigen sie das Unverwechselbare, das den Charakter einer Stadt ausmacht.

Die Stadt Kierspe ist als Untere Denkmalbehörde für die im Stadtgebiet vorhandenen Bau- und Bodendenkmäler, sowie für die beweglichen Denkmäler zuständig.

Wer ein Baudenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen bisherige Nutzung ändern will, bedarf der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Das gilt für Vorhaben an den eingetragenen Denkmälern und in dem Denkmalbereich (Margarethenkirche) sowie für Vorhaben in unmittelbarer Nachbarschaft von Denkmälern. Auch Maßnahmen, die baurechtlich genehmigungsfrei sind, sind denkmalrechtlich erlaubnispflichtig (§ 9 DSchG).

Bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die denkmalrechtliche Erlaubnis eingeholt. Die Untere Denkmalbehörde führt auch die im Gesetz vorgeschriebene Anhörung des Landschaftsverband Westfalen LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen durch.

Bei Bauvorhaben in Zusammenhang mit Denkmälern empfiehlt es sich grundsätzlich, möglichst frühzeitig die Untere Denkmalbehörde mit einzubeziehen.

Sie möchten alle Denkmäler auf einen Blick als Liste erhalten? Dann können Sie sich die entsprechenden Listen herunterladen.

Wir möchten Ihnen nun die Denkmäler der Stadt Kierspe vorstellen: